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AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich

1.1 Die Firma Aluklinik wird nachfolgend – und zwar unabhängig davon, ob Kauf- oder Werklieferungsverträge abgeschlossen werden als Verkäufer bezeichnet . Demgemäß gilt die Bezeichnung Käufer auch für einen Besteller.

1.2 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers – nachfolgend als ,, AGB ' ' bezeichnet – gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer die Lieferung, den Verkauf in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden ausführt. Anders lautende Bedingungen werden somit nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich widerspricht.

1.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffen werden, gelten nur bei schriftlicher Fixierung.

2. Preise

Unsere Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro ohne jeglichen Abzug, ausschließlich Verpackung und Versandkosten ab Mönchengladbach, Preise sind frei bleibend und unverbindlich.

3. Zahlungen

Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Enthält unsere Rechnung jedoch andere Zahlungsbedingungen, so gelten diese. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnungsforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

4. Pfandrecht

Auf den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen steht uns aus offenen Rechnungen (Forderungen) des Vertrages ein vertragliches Pfandrecht zu. Bleiben bei Zahlungsrückständen alle Mahnversuche fruchtlos, ist es unser Recht, die in unseren Besitz gelangten Gegenstände zum aktuellen Verkehrswert zu veräußern.

5. Lieferungen

Die von uns genannten Lieferfristen verstehen sich stets nur ungefähr. Vertragsstrafen, Verzugsstrafen und Schadensersatzansprüche bei verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen; dasselbe gilt, wenn wir vom Vertrag zurücktreten.

5.1 Der Käufer bzw. Auftraggeber muss optische Abweichungen nach erfolgter Reparatur von Aluminiumfelgen akzeptieren, da diese bei der Reparatur unvermeidlich sind.

5.2 Die bei der Schweißbearbeitung optischen Unterschiede sind unvermeidbar und können nicht reklamiert werden. Die in der E.T.R.T.O festgeschriebenen Toleranzen können nicht reklamiert werden.

6. Versand

Nach dem Verlassen unseres Hauses erfolgt die Beförderung der Ware auf Gefahr des Empfängers bzw. Bestellers . Der Versand erfolgt nach besten Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Für verzögerte Lieferungen, sowie Verluste, verursacht durch den Beförderer, können wir nicht haftbar gemacht werden. Die Versandspesen gehen zu Lasten des Auftragsgebers bzw. Rechnungsempfängers. Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.

7. Reklamations- Abwicklungs- Bedingungen Aluminiumfelgen

Sorgen Sie für einwandfreie Verpackung. Die Felgen sollten im sauberen Zustand bei uns angeliefert werden. Eine Kopie der Rechnung ist beizufügen. Bei unberechtigten Reklamationen erfolgt in jedem Fall eine unfreie Rücksendung. Überprüfen Sie Ihr Leichtmetallrad auf sichtbare Mängel. Reklamation von bereits montierten Felgen können später, sofern Mängel vorher deutlich erkennbar waren, nicht akzeptiert werden. Reklamationen auf Lackierungen bzw. Farbabweichungen können nur dann erfolgen, wenn vom Kunden eine Farbnummer für den Auftrag einer Lackierung vorlag und diese schriftlich fixiert wurde.

8. Mängelrügen

8.1 Rügen hinsichtlich erkennbarer Mängel werden nur berücksichtigt, wenn es schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sache unter Angabe der Rechnungsnummer beim Verkäufer eingehen.

8.2 Erfüllt der Käufer die Obliegenheiten nach der vorstehenden Ziffer 8.1 nicht, so verliert er die Gewährleistungsansprüche wegen der betreffenden Mängel.

8.3 Beanstandete Sachen dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden. Die Rücknahme oder den Umtausch ordnungsgemäßer Sachen kann der Käufer nicht verlangen. Sofern der Verkäufer die Sache ausnahmsweise zurück nimmt, ohne hierdurch seinen Eigentumsvorbehalt auszuüben, erhält der Käufer eine Gutschrift in Höhe des am Tag der Rücknahme gültigen Nettopreises ( zuzüglich Mehrwertsteuer), höchstens jedoch in Höhe des von ihm bezahlten Betrags.

9 Gewährleistung

9.1 Eigenschaften der Sache gelten nur bei ausdrücklicher Bestätigung des Verkäufers als garantiert.

9.2 Im Falle ordnungsgemäß erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung berechtigt. Macht der Verkäufer von seinem Recht zur Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung Gebrauch, so sind alle sonstigen Gewährleistungsrechte des Käufers ausgeschlossen. Verzichtet der Verkäufer auf sein Recht zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung oder erfolgt die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung nicht binnen einer angemessenen Frist oder ist die als Ersatz gelieferte Sache erneut mangelhaft oder der Nachbesserungsversuch erfolglos, so kann der Käufer nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung der Vertrags verlangen.

9.3 Für Sachen, die für die Verwendung in Rennfahrzeugen bestimmt sind, ist jeder Anspruch auf Gewährleistung ausgeschlossen.

9.4 Bei umgeschüsselten ( auf andere Maße ) veränderte Aluminiumfelgen oder generell alle im Motorsport Verwendung findende Felgen ist jeder Anspruch auf Gewährleistung ausgeschlossen.

10. Haftungsbeschränkung

10.1 Vertragliche sowie außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, auch für mittelbare sowie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden sowie für Folgeschäden, sind im Falle nicht grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, der Leitenden Angestellten und anderer Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Sofern der Verkäufer im vorgenannten Fall haftet, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, sofern dem nicht zwingende Regelungen, etwa des Produkthaftungsgesetzes, entgegenstehen. Der Verkäufer haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

11. Technische Beratung

Die technische Beratung des Käufers durch den Verkäufer in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der vom Verkäufer gelieferten Sachen auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Sachen erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

12. Markenschutz

12.1 Es ist unzulässig bei der Verwendung von Erzeugnissen des Verkäufers für Fabrikationszwecke oder bei der Weiterverarbeitung Produktbezeichnungen des Verkäufers, insbesondere dessen Marke, auf solcher Ware oder dessen Verpackung oder in dem dazugehörigen Drucksachen- und Werbematerial ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers – insbesondere als Bestandteilsangabe – zu verwenden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einer Marke ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch dieser Marke für die daraus hergestellten Produkte anzusehen.

12.2 Unzulässig ist es auch, Produkte des Verkäufers zu verändern und/oder mit Sonderstempelung oder anderen Kennzeichen zu versehen, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken können, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt.

12.3 Unzulässig ist ferner jede Veränderung der Sache des Verkäufers in einer Weise, die dazu führen kann, dass diese Sache für ein Produkt des Käufers oder eines Dritten oder für ein Sondererzeugnis gehalten wird.

13. Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis der Vertragspartner unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle der Verkäufers, für die Zahlung dessen Sitz, sofern nicht der Verkäufer schriftlich einen anderen Erfüllungsort bestimmt hat.

14.1 Gerichtsstand ist nach Wahl des Verkäufers – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes – das Amtsgericht Mönnchengladbach. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Die vorstehende Gerichtsstands-Vereinbarung gilt entgegen des HGB auch, wenn der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist.

14.2 Sollten einzelne Klauseln der AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

15. Datenverarbeitung

Der Verkäufer ist zur Sicherung der Daten des Käufers sowie im Rahmen der Zwecke des jeweiligen Vertragsverhältnisses zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder anderer Vereinbarungen auf Grund von Rechtsänderungen nicht gültig sein, so bleiben alle anderen Bestimmungen und Vereinbarungen davon unberührt.

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