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Laserschweißen
In einer 2-jährigen Studie haben wir unsere technischen Reparaturanwendungen wie, Richten (unser patentiertes Warmrückrollverfahren), Aufschweißen und Neu-Pulverbeschichten, von der SLV, einem renommierten Institut für Werkstoffkunde in Duisburg prüfen lassen, Tenor: „Untersuchung zum Nachweis der Betriebssicherheit von nach den Richtlinien des Aluklinik-Grenzwertkatalogs reparierten Aluminiumfelgen“.
Top-Resultate: Die Werte aller Materialproben lagen innerhalb der Produktionsstreuung der Neufelgen und alle Dauerfestigkeitstests wurden ohne Ausfall bestanden.
Im Verlauf dieser Studie wurde sozusagen nebenher, ein sanftes Aufschweißverfahren zum Beheben von Bordsteinschäden entwickelt. Dieses gefügeschonende Laser-Aufschweißverfahren wird nun exklusiv in der Aluklinik angeboten.
Dieses innovative Aufschweißverfahren ist nur eins unserer technischen Aluklinik-Reparaturanwendungen, welches wir Anfang 2015 von einem akkreditierten Werkstoffprüfinstitut extern überprüfen ließen.
Des Weiteren ließen wir prüfen, ob unser bereits tausendfach angewandtes und seit Jahren europaweit auf uns patentiertes, einzigartiges, gefügeschonendes Aluklinik-Warmrückrollverfahren, zur Rundlaufinstandsetzung von Guss-Felgen und warmausgelagerten OEM Werksfelgen, bedenkenlos für den weiteren bestimmungsmäßigen Einsatz im Straßenverkehr geeignet ist.
Genauso wurde unser Verfahren zur Vollrestauration mittels chemischer Entlackung (mit nur 65°Celsius Badtemperatur), Druckluftstrahlen mit Edelstahlkugeln und 3-fach Pulverbeschichtungen geprüft.
Beide Felgenarten wurden u. a. nicht nur mit Zugproben, Schliffen und Härteverläufen auf Gefügeveränderungen an den Schadenstellen untersucht, sondern in sogenannten Lebensdauertests mit Reifen versehen, sogenannten Gesamtradprüfungen unterzogen. Diese Prüfungen erfolgten nach den Richtlinien für die Zulassung von Neurädern.
Ergebnis: Alle technischen Reparaturanwendungen, die innerhalb der Schadensgrenzen des Aluklinik-Grenzwertkatalogs lagen und nach den Reparaturleitfäden der Aluklinik-Datenbänke eingesetzt wurden, erzeugten Material-Kennwerte innerhalb der Produktionsstreuung der Neufelgen+-3%. Alle Dauerfestigkeitstests als Rad-/ Reifenkombination in Anlehnung an § 30 StVZO wurden ohne Ausfall bestanden. Diese Erkenntnisse führen ggf. dazu, dass die derzeit gültige, sehr eng ausgelegte Richtlinie des Verkehrsministeriums erweitert werden kann.